Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.05.2026
1. Vertragsstruktur
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über bergluftleben.at vermittelten Bergsportprogramme.
Die Bergluftleben OG (im Folgenden „BLL“) tritt ausschließlich als technische und organisatorische Vermittlungsplattform zwischen Teilnehmer:innen und selbstständig tätigen Bergsportführer:innen (im Folgenden „BSF“) auf.
BLL ist weder Anbieterin noch Durchführende der Bergsportleistungen.
2. Vertragsverhältnisse
Es bestehen zwei rechtlich voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse:
- Vermittlungsvertrag zwischen Teilnehmer:in und BLL
- Durchführungsvertrag zwischen Teilnehmer:in und BSF
BLL ist nicht Vertragspartei des Durchführungsvertrages.
Der Durchführungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Teilnehmer:in und dem jeweiligen BSF zustande.
3. Durchführung der Programme
Die Planung, Organisation und Durchführung der Programme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen BSF in eigener Verantwortung.
BLL nimmt keinen Einfluss auf Durchführung, Tourenwahl, zeitliche Abläufe oder sicherheitsrelevante Entscheidungen.
4. Programmteilnahme
Teilnahmevoraussetzung ist die körperliche und geistige Eignung.
Der BSF ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei mangelnder Eignung oder Gefährdung der Gruppe vom Programm auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
5. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über bergluftleben.at.
Mit der Anmeldung kommt der Vermittlungsvertrag mit BLL zustande.
Der Durchführungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung des jeweiligen BSF zustande.
6. Preisstruktur
Die auf der Website angegebenen Programmpreise stellen Gesamtpreise dar.
Diese setzen sich aus zwei unabhängigen Leistungen zusammen:
- Vermittlungsleistung von BLL (Vermittlungsrechnung – Erster Teilbetrag)
- Honorar des jeweiligen BSF (Rechnung Bergführer – Zweiter Teilbetrag)
7. Zahlung
Die Vermittlungsleistung wird durch BLL separat in Rechnung gestellt.
Das Honorar für die Durchführung wird direkt zwischen Teilnehmer:in und BSF abgerechnet.
BLL ist nicht Inkassostelle für das BSF-Honorar.
8. Widerrufsrecht
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Der/die Teilnehmer:in stimmt ausdrücklich zu, dass die Vermittlungsleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen kann.
Bei vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.
9. Stornobedingungen
Vermittlungsgebühr und Bergführer-Honorar werden getrennt verrechnet.
Daher gelten unterschiedliche Stornobedingungen:
9.1 Vermittlungsleistung (BLL)
- bis 32 Tage vor Programmbeginn: keine Kosten
- 31–21 Tage: 25 % der Vermittlungsgebühr
- 20–15 Tage: 50 % der Vermittlungsgebühr
- ab 14 Tagen: 100 % der Vermittlungsgebühr
9.2 Durchführungsleistung (BSF)
Bis 14 Tage vor Programmbeginn erfolgt keine verbindliche Durchführungspflicht.
Ab 14 Tagen vor Programmbeginn gilt die Durchführung als durch den BSF verbindlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gelten: 100 % des Honorars
10. Ersatz-BSF
Im Falle eines Ausfalls kann ein gleichwertiger Ersatz-BSF vermittelt werden.
Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
11. Absage / Nichtdurchführung
Wird eine Durchführung aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder wetterbedingten Gründen nicht möglich, können BLL oder BSF vom jeweiligen Vertrag zurücktreten.
Bereits geleistete Vermittlungsgebühren werden in diesem Fall rückerstattet.
12. Eigenverantwortung und Risiko
Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch den BSF.
Bergsportliche Aktivitäten beinhalten ein erhöhtes Restrisiko.
Teilnehmer:innen handeln eigenverantwortlich und folgen den sicherheitsrelevanten Anweisungen des BSF.
13. Haftung
BLL haftet ausschließlich für die Vermittlungsleistung.
Der BSF haftet für die Durchführung seiner Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seines Versicherungsschutzes.
14. Leihausrüstung
Leihausrüstung wird ausschließlich durch den jeweiligen BSF bereitgestellt oder von diesem eigenständig organisiert.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer:innen. Für Verlust oder Beschädigung haftet der/die Teilnehmer:in.
15. Versicherung
Ein ausreichender Versicherungsstatus (Unfall-, Bergungs- und Stornoversicherung) wird empfohlen.
BSF verfügen über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
16. Bild- und Videorechte
BLL und BSF kann Bild- und Videomaterial im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Marketingzwecken verwenden, sofern kein Widerspruch erfolgt.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und an den jeweiligen BSF weitergegeben, soweit dies erforderlich ist.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.
